Neo-angin Salbei zuckerfrei – Pastillen dürfen nicht angewendet werden,
- wenn Sie allergisch gegen 2,4-Dichlorbenzylalkohol, Amylmetacresol, Levomenthol oder einen sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
- bei Patienten mit Bronchialasthma oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen.
Die Inhalation von neo-angin Salbei zuckerfrei – Pastillen kann bei Kindern unter 6 Jahren zu Atemnot führen oder einen Asthmaanfall auslösen.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie neo-angin Salbei anwenden.
Kinder
neo-angin Salbei dürfen nicht bei Kindern unter sechs Jahren angewendet werden. Für die Anwendung von neo-angin Salbei müssen Kinder das kontrollierte Lutschen von Pastillen beherrschen.
Anwendung von neo-angin Salbei mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden. Wechselwirkungen sind nicht bekannt. neo-angin Salbei enthält Isomalt und Cochenillerot (E 124) Isomalt kann eine leicht abführende Wirkung haben. neo-angin Salbei enthalten den Farbstoff Cochenillerot (E124), der allergische Reaktionen auslösen kann.
Nebenwirkungen
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Sehr selten (kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen): Reizung der Mund- und Magenschleimhaut, wie zum Beispiel Verdauungsstörungen (Dyspepsie), Übelkeit. Wenn Sie eine der folgenden Nebenwirkungen an sich bemerken, stoppen Sie sofort die Anwendung von neo-angin Salbei und wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt.
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar): Allergische Reaktionen wie zum Beispiel Schwellungen an Mund, Zunge und Lippen, Ausschlag.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.